Krankenkasse im Ausland: was in den Ferien gedeckt ist und was nicht
Klarsicht Ratgeber · Stand 18.09.2026
Ein Beinbruch beim Skifahren in Österreich, eine Blinddarmentzündung in Thailand, ein Spitalaufenthalt in den USA: Drei Fälle, drei völlig verschiedene Rechnungen. Was die Grundversicherung davon übernimmt, hängt davon ab, wo es passiert.
In Europa: die Versichertenkarte
In den Ländern der EU und der EFTA gilt Ihre Schweizer Versichertenkarte als Europäische Krankenversicherungskarte. Bei einem Notfall werden Sie wie ein Einheimischer behandelt und zahlen dessen Kostenbeteiligung. Der Rest geht über die Grundversicherung. Das funktioniert in der Praxis gut, solange Sie in ein öffentliches Spital gehen. Privatkliniken, wie sie in Ferienorten oft die nächsten sind, verlangen meist Vorkasse und rechnen nach eigenen Tarifen ab.
Ausserhalb Europas: das Doppelte, und das ist wenig
Ausserhalb der EU und EFTA zahlt die Grundversicherung bei einem Notfall höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Für viele Länder reicht das. Für die USA, Kanada, Australien und Japan reicht es nicht. Ein Spitaltag in den USA kann das Fünffache eines Schweizer Spitaltages kosten. Die Differenz zahlen Sie.
Was die Grundversicherung nie zahlt
- Den Rücktransport in die Schweiz. Ein Ambulanzflug kostet je nach Distanz zwischen CHF 20'000 und 100'000.
- Such- und Rettungskosten im Ausland.
- Behandlungen, die keine Notfälle sind, etwa geplante Eingriffe im Ausland.
Was eine Auslandversicherung leistet
Die Zusatzversicherung für das Ausland, bei manchen Gesellschaften Teil der ambulanten Zusatzversicherung, bei anderen ein eigenes Produkt, schliesst diese Lücken: Heilungskosten weltweit ohne die Verdoppelungsgrenze, oft unbegrenzt, dazu Rettung und Rücktransport. Die Prämie ist im Verhältnis zum Risiko meist klein. Worauf Sie achten sollten:
- Dauer pro Reise. Viele Produkte decken Aufenthalte bis acht oder zwölf Wochen. Wer länger weg ist, braucht eine eigene Reiseversicherung.
- Weltweit oder nur bestimmte Länder. Steht «weltweit», ist es weltweit.
- Rücktransport mit oder ohne Obergrenze. «Unbegrenzt» ist hier das Wort, das Sie suchen.
Und die Rega?
Die Gönnerschaft der Rega ist keine Versicherung, sondern ein Beitrag mit Gegenleistung: Die Rega kann Gönnern die Kosten für ihre Einsätze erlassen, auch für Rückführungen aus dem Ausland, wenn keine Versicherung zahlt. Sie ersetzt eine Auslandversicherung nicht, ist aber eine sinnvolle Ergänzung für den Fall der Fälle. Auch Kreditkarten enthalten manchmal eine Reiseversicherung. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Im Vergleich von Klarsicht sehen Sie unter dem Thema «Ferien und Reisen im Ausland», welche Gesellschaft Rettung und Rücktransport unbegrenzt deckt und welche mit Obergrenze.