Klarsicht
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Glossar

Die Begriffe

Übersicht

26 Begriffe, die in Policen, Rechnungen und auf dieser Website vorkommen. Alphabetisch, in je drei Sätzen. Für die Zusammenhänge gibt es den Ratgeber.

Abredeversicherung
Verlängert die Unfallversicherung des bisherigen Arbeitgebers um bis zu sechs Monate, etwa bei einer Pause zwischen zwei Stellen oder einer längeren Reise. Muss vor Ablauf der 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag abgeschlossen werden.
Allgemeine Abteilung
Die Spitalabteilung, die die Grundversicherung zahlt: Mehrbettzimmer, Behandlung durch das diensthabende Team, in einem Listenspital des Wohnkantons.
Altersklasse
Die drei Prämienstufen nach Alter: Kinder bis 18, junge Erwachsene von 19 bis 25, Erwachsene ab 26. Der Wechsel gilt jeweils ab dem 1. Januar nach dem Geburtstag.
BAG, Bundesamt für Gesundheit
Die Bundesbehörde, die jedes Jahr die Prämien aller Krankenkassen genehmigt und Ende September veröffentlicht. Die Prämien bei Klarsicht stammen direkt aus diesen amtlichen Daten.
Franchise
Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zahlen, bevor die Grundversicherung zu zahlen beginnt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und 2'500, Kinder zwischen CHF 0 und 600. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Gesundheitsprüfung
Fragebogen der Gesellschaft vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung. In der Grundversicherung gibt es keine, dort gilt Aufnahmepflicht.
Grundversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG. Für alle Pflicht, bei jeder Kasse dieselben Leistungen, Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsfragen. Unterschiedlich ist nur die Prämie.
Halbprivat
Spitalzusatzversicherung für das Zweibettzimmer mit freier Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz.
Hausarztmodell
Versicherungsmodell, bei dem Sie bei jedem Gesundheitsproblem zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, der bei Bedarf weiterüberweist. Dafür gibt es einen Prämienrabatt.
HMO
Health Maintenance Organization: Versicherungsmodell, bei dem eine Gruppenpraxis Ihre erste Anlaufstelle ist. Meist der grösste Rabatt unter den alternativen Modellen.
Karenzfrist
Wartezeit nach dem Abschluss einer Zusatzversicherung, in der noch keine Leistungen bezahlt werden. Üblich bei Zahn- und Mutterschaftsversicherungen.
Kostenbeteiligung
Der Teil der Gesundheitskosten, den Sie selbst tragen: Franchise, Selbstbehalt und der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag.
KVG
Krankenversicherungsgesetz. Regelt die Grundversicherung: Leistungen, Aufnahmepflicht, Prämien, Kündigungsfristen.
Listenspital
Ein Spital, das auf der Spitalliste eines Kantons steht und dessen Leistungen die Grundversicherung übernimmt. Die Kasse zahlt höchstens den Tarif des Wohnkantons.
Ordentliche Franchise
Die tiefste Franchise-Stufe: CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder. Wer sie im Standardmodell gewählt hat, kann zusätzlich per 30. Juni die Kasse wechseln.
Prämienregion
Unterteilung eines Kantons in bis zu drei Regionen mit unterschiedlichen Prämien, weil die Gesundheitskosten in Städten höher sind als auf dem Land. Massgebend ist die Wohngemeinde.
Prämienverbilligung
Beitrag des Kantons an die Prämie der Grundversicherung für Personen mit bescheidenem Einkommen. Wird direkt mit der Prämienrechnung verrechnet. Regeln und Fristen sind kantonal.
Privat
Spitalzusatzversicherung für das Einzelzimmer mit freier Spital- und Arztwahl, oft mit zusätzlichen Leistungen.
Selbstbehalt
Zehn Prozent der Kosten, die über der Franchise liegen, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Gilt bei jeder Franchise gleich.
Standardmodell
Grundversicherung mit freier Arztwahl. Das teuerste Modell, auf das sich alle Rabatte der alternativen Modelle beziehen.
Telmed
Versicherungsmodell, bei dem Sie vor jedem Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung anrufen, die den Besuch freigibt.
Unfalldeckung
Der Einschluss von Unfällen in die Grundversicherung. Nötig für alle, die nicht über einen Arbeitgeber mit mindestens acht Wochenstunden unfallversichert sind.
UVG
Unfallversicherungsgesetz. Regelt die Unfallversicherung über den Arbeitgeber für Angestellte ab acht Stunden pro Woche, bei Berufs- und Nichtberufsunfällen.
Vorbehalt
Ausschluss bestimmter Leiden aus einer Zusatzversicherung nach der Gesundheitsprüfung, zeitlich begrenzt oder dauerhaft. In der Grundversicherung gibt es keine Vorbehalte.
VVG
Versicherungsvertragsgesetz. Regelt die Zusatzversicherungen: kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung, eigene Kündigungsfristen je Vertrag.
Zusatzversicherung
Freiwillige Versicherung nach VVG für alles, was die Grundversicherung nicht zahlt: Zahnarzt, Spitalabteilung, Alternativmedizin, Brille, Fitness, Ausland. Die Gesellschaft darf ablehnen, die Prämie gibt es nur per Offerte.
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