35 Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Jede Antwort steht für sich. Wer es ausführlicher will, findet zu jedem Thema einen Ratgeber, und die Fachbegriffe stehen im Glossar.
Ja, ganz. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, keine versteckte Rechnung. Sie tippen Personen und Postleitzahl ein und sehen das Ergebnis sofort.
Ein kleines Team aus der Versicherungsberatung in der Schweiz, bei der Krankenkasse an keine Gesellschaft gebunden. Wer genau, steht im Impressum. Klarsicht gehört keiner Krankenkasse und keinem Konzern.
Über Werbung auf der Website und über Offertanfragen, die Sie selbst auslösen. Beides hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge im Vergleich. Sortiert wird nur nach Prämie und Leistung.
Nichts. Der Vergleich rechnet in Ihrem Browser, auf Ihrem Gerät. Wir sehen weder Namen noch Geburtsdaten noch Postleitzahl. Erst wenn Sie selbst eine Offerte anfragen, senden Sie uns etwas.
Direkt vom Bundesamt für Gesundheit. Das sind die genehmigten Prämien aller 34 Krankenkassen für das Prämienjahr 2026, für jede Prämienregion der Schweiz. Dieselben Zahlen, mit denen auch die Kassen rechnen.
Weil wir nur zeigen, was wir belegen können. Jede Leistung im Vergleich stammt aus der Leistungsübersicht oder den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft, mit Fundstelle. Gesellschaften, deren Unterlagen noch nicht geprüft sind, fehlen lieber, als dass wir raten.
Nein, und das ist Absicht. Sie können eine Offerte anfragen, die wir für Sie bei der Gesellschaft einholen. Den Vertrag schliessen Sie danach direkt mit der Gesellschaft, mit allen Unterlagen in der Hand.
Weil das Krankenversicherungsgesetz vorschreibt, was die Grundversicherung zahlt. Jede Kasse muss genau dasselbe vergüten. Darum ist bei der Grundversicherung jeder Franken, den Sie weniger zahlen, wirklich gespart.
Von fünf Dingen: Wohnort (Kanton und Prämienregion), Alter (Kind, junge Erwachsene, Erwachsene), Franchise, Versicherungsmodell und ob der Unfall eingeschlossen ist. Geschlecht und Gesundheit spielen keine Rolle.
Die Franchise ist der Betrag, den Sie im Jahr zuerst selbst zahlen, wählbar zwischen CHF 300 und 2'500. Der Selbstbehalt sind 10 Prozent von allem, was darüber liegt, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene. Beides zusammen ist Ihre Kostenbeteiligung.
Faustregel: Bleiben Ihre Gesundheitskosten im Jahr unter rund CHF 2'000, lohnt sich die höchste Franchise von CHF 2'500. Liegen sie regelmässig darüber, die tiefste von CHF 300. Die Stufen dazwischen sind selten die beste Wahl.
Ein Versicherungsmodell, bei dem Sie bei jedem Gesundheitsproblem zuerst zu Ihrem Hausarzt gehen. Dafür ist die Prämie meist 10 bis 25 Prozent tiefer als im Standardmodell mit freier Arztwahl. Notfälle, Augen- und Frauenarzt sind ausgenommen.
Ja, wenn Sie bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind. Dann sind Sie über ihn gegen Unfälle versichert. Kinder, Studierende ohne Anstellung, Selbständige ohne UVG und Pensionierte brauchen die Unfalldeckung in der Krankenkasse.
Die Kantone sind in bis zu drei Prämienregionen unterteilt, weil die Gesundheitskosten in Städten höher sind als auf dem Land. Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, nicht die Postleitzahl. Klarsicht fragt nach, wenn eine Postleitzahl in mehreren Regionen liegt.
Wenn Ihr Einkommen bescheiden ist, ja. Die Grenzen legt jeder Kanton fest. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gelten bei unteren und mittleren Einkommen Mindestverbilligungen. Zuständig ist die Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt Ihres Kantons.
Ihre Kündigung muss bis am 30. November bei der alten Kasse eingetroffen sein. Dann gilt die neue Kasse ab 1. Januar. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel.
Nur wenn Sie im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 versichert sind. Dann können Sie bis 31. März kündigen und per 30. Juni wechseln. Alle anderen haben nur den Termin auf Ende Jahr.
In der Grundversicherung nein, dort gilt Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsfragen. Bei Zusatzversicherungen ja. Deshalb: Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue Gesellschaft Sie schriftlich aufgenommen hat.
Name, Adresse, Versichertennummer, der Satz «Ich kündige meine obligatorische Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember» und Ihre Unterschrift. Eine Vorlage zum Kopieren finden Sie im Ratgeber.
Nein. Beide sind unabhängige Verträge. Sie können die Grundversicherung bei der günstigsten Kasse haben und die Zusatzversicherung dort, wo sie am meisten leistet.
In der Regel Ende September gibt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das folgende Jahr bekannt. Ihre Kasse informiert Sie bis Ende Oktober. Klarsicht rechnet ab der Publikation mit den neuen Zahlen.
Dann bleiben Sie ein weiteres Jahr bei der bisherigen Kasse, zur neuen Prämie. Franchise und Modell können Sie trotzdem anpassen, für eine Erhöhung der Franchise reicht die Mitteilung bis Ende Jahr.
Weil es keine öffentlichen gibt. Die Prämie einer Zusatzversicherung bekommen Sie erst mit der Offerte, nach den Gesundheitsfragen. Darum vergleicht Klarsicht dort die Leistungen, mit Quelle zu jedem Wert.
Ein Fragebogen der Gesellschaft vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung: bestehende Krankheiten, Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte. Je nach Antworten nimmt die Gesellschaft Sie an, macht einen Vorbehalt oder lehnt ab. Falsche Angaben können später zum Verlust der Leistung führen.
Ein Ausschluss einzelner Leiden aus der Zusatzversicherung. Wer etwa Rückenprobleme hatte, bekommt die Versicherung vielleicht, aber ohne Leistungen für den Rücken. Vorbehalte sind meist zeitlich begrenzt, manchmal dauerhaft.
Für Kinder meist ja, wegen der Zahnspange, und sie muss früh abgeschlossen werden. Für Erwachsene mit gesunden Zähnen oft nicht: Über die Jahre zahlt man häufig mehr Prämie, als man zurückbekommt.
Halbprivat heisst Zweibettzimmer, privat Einzelzimmer. Beide bieten freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Die Grundversicherung zahlt nur das Mehrbettzimmer im Wohnkanton.
Nein. Die Grundversicherung deckt nur fünf komplementärmedizinische Methoden, und nur beim Arzt. Massage, Osteopathie und Naturheilpraktiker laufen über die Zusatzversicherung.
In Europa bei Notfällen ja, über die Versichertenkarte. Ausserhalb Europas zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs, und den Rücktransport nie. Für Reisen ausserhalb Europas braucht es eine Auslandversicherung.
Weil die Prämie von der Altersklasse abhängt: Kinder bis 18, junge Erwachsene 19 bis 25, Erwachsene ab 26. Das Geburtsdatum bleibt auf Ihrem Gerät.
Weil einige Postleitzahlen in mehreren Prämienregionen liegen. Massgebend ist die Gemeinde. Ohne diese Angabe wäre die Prämie geraten, und das machen wir nicht.
So viel mehr würden Sie im Jahr zahlen, wenn Sie bei der teuersten statt der günstigsten Kasse wären, bei identischer Leistung. Ob Sie tatsächlich so viel sparen, hängt davon ab, wo Sie heute sind.
Sie kreuzen an, was Ihnen wichtig ist. Klarsicht sucht dann die Gesellschaften, deren Produkte bei diesen Themen am meisten leisten, gerechnet mit den echten Leistungswerten aus den Unterlagen. Sie können die Auswahl jederzeit selbst ändern.
Ja, auf zwei Arten: als PDF über «Drucken» oder als Link über «Link kopieren». Der Link enthält Ihre Eingaben, geben Sie ihn nur an Personen weiter, die sie sehen dürfen.
Sie füllen Kontaktangaben und die Gesundheitsfragen aus, die jede Gesellschaft ohnehin stellt. Wir holen die Offerte bei der gewählten Gesellschaft ein und melden uns bei Ihnen, meistens innert zwei Arbeitstagen. Kostenlos und unverbindlich.