Klarsicht
Versicherungen vergleichen. Ohne Verkaufsdruck.
Ratgeber
Krankenkasse verstehen
Alle Ratgeber

Prämienverbilligung: wer Anspruch hat und wie Sie sie bekommen

Klarsicht Ratgeber · Stand 18.09.2026

Die Prämienverbilligung ist der am meisten übersehene Betrag im Schweizer Gesundheitswesen. Jedes Jahr lassen Tausende Haushalte Geld liegen, das ihnen zusteht, weil sie den Antrag nicht kennen oder die Frist verpassen. Hier steht, wie es funktioniert.

Wer Anspruch hat

Das Gesetz sagt: Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, bekommt vom Kanton einen Beitrag an die Prämie der Grundversicherung. Was «bescheiden» heisst, entscheidet jeder Kanton selbst, meist anhand des steuerbaren Einkommens und des Vermögens aus der letzten Steuererklärung. Die Grenzen sind von Kanton zu Kanton sehr verschieden. Ein Haushalt, der in einem Kanton nichts bekommt, kann im Nachbarkanton mehrere hundert Franken im Jahr erhalten.

Für Familien gilt eine zusätzliche Regel: Bei unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Wer Kinder hat und nicht zu den Grossverdienern gehört, sollte deshalb in jedem Fall prüfen, ob ein Anspruch besteht.

Antrag oder automatisch?

Auch das ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen prüft die Behörde den Anspruch von sich aus anhand der Steuerdaten und schickt eine Verfügung. In anderen müssen Sie den Antrag selbst stellen, jedes Jahr neu. Zuständig ist meist die kantonale Ausgleichskasse oder die Sozialversicherungsanstalt, manchmal die Gemeinde. Wer sich nicht sicher ist, ruft dort an oder fragt bei der Wohngemeinde nach. Die Frage «Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?» ist dort alltäglich.

Fristen

Die Fristen unterscheiden sich ebenfalls. Manche Kantone verlangen den Antrag bis Ende des Vorjahres, andere lassen Zeit bis in den Frühling oder Sommer des laufenden Jahres. Verpasste Fristen bedeuten in der Regel: Das Geld für dieses Jahr ist verloren. Darum unser Rat: Sobald Sie die neuen Prämien im Oktober bekommen, gleich den Antrag anschauen.

Was sich ändert, wenn sich Ihr Leben ändert

Stellenverlust, Geburt, Scheidung, Pensionierung, Beginn einer Ausbildung: Alle diese Ereignisse können einen Anspruch auslösen, den es vorher nicht gab. Die meisten Kantone kennen dafür einen ausserordentlichen Antrag, weil die Steuererklärung von vorletztem Jahr die neue Lage nicht abbildet. Melden Sie sich in solchen Fällen aktiv, die Behörde weiss von sich aus nichts davon.

Und der Kassenwechsel?

Die Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und von der Prämienrechnung abgezogen. Sie ist unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie sind. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse mindert die Verbilligung nicht, Sie sparen beides. Prüfen Sie deshalb beides: den Anspruch beim Kanton und die Prämie im Vergleich.

Und jetzt Ihre eigene Zahl Alle Kassen, amtliche Prämien 2026, zwei Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung, und wir sehen nichts davon. Zum Vergleich
© 2026 Klarsicht Vergleich Ratgeber Prämien nach Kanton Fragen und Antworten Glossar Impressum Datenschutz Kein Vertragsabschluss, keine Beratung im Rechtssinn.