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Neu in der Schweiz: Krankenkasse abschliessen, Fristen und Ablauf

Klarsicht Ratgeber · Stand 18.09.2026

Wer in die Schweiz zieht, bekommt in den ersten Wochen viel Post. Die Krankenkasse ist das eine Thema darunter, bei dem eine Frist läuft. Hier steht in Kürze, was gilt und was Sie tun müssen.

Die Frist: drei Monate

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach dem Zuzug bei einer Krankenkasse für die Grundversicherung anmelden. Dasselbe gilt nach einer Geburt. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend am Tag des Zuzugs beziehungsweise der Geburt. Wer die Frist verpasst, wird von der Wohngemeinde einer Kasse zugewiesen und zahlt unter Umständen einen Prämienzuschlag. Also besser früh erledigen.

Sie wählen die Kasse frei

Die Grundversicherung leistet bei jeder Kasse dasselbe, das schreibt das Gesetz vor. Und jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen, egal wie alt Sie sind oder woher Sie kommen. Es gibt also keinen Grund, die erstbeste zu nehmen. Vergleichen Sie die Prämie für Ihren neuen Wohnort, wählen Sie Franchise und Modell, und melden Sie sich bei der günstigsten Kasse an. Das dauert zwei Minuten und spart im Jahr oft mehr als tausend Franken.

Was Sie für die Anmeldung brauchen: Personalien, Adresse, Datum des Zuzugs und in der Regel eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung oder der Anmeldebestätigung der Gemeinde.

Die drei Entscheidungen

  1. Franchise. Der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Höhere Franchise, tiefere Prämie. Welche Franchise passt.
  2. Modell. Hausarzt, HMO oder Telmed senken die Prämie deutlich, verlangen aber einen bestimmten Weg zum Arzt. Die Modelle erklärt.
  3. Unfall. Wer angestellt ist, ab acht Stunden pro Woche, ist über den Arbeitgeber unfallversichert und kann den Unfall in der Krankenkasse ausschliessen. Mehr dazu.

Zusatzversicherung: hier gelten andere Regeln

Alles über die Grundversicherung hinaus ist freiwillig. Die Gesellschaft stellt Gesundheitsfragen und darf ablehnen. Wer eine Zusatzversicherung will, etwa für Zahnarzt, Spitalabteilung oder den Rücktransport bei Auslandreisen, schliesst sie am besten früh ab, solange keine Vorerkrankung im Weg steht. Einige Gesellschaften erleichtern Neuzuzügern in den ersten Monaten den Zugang. Fragen kostet nichts.

Grenzgänger und Sonderfälle

Wer in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich wohnt und in der Schweiz arbeitet, hat ein Optionsrecht und kann sich innert drei Monaten für die Versicherung im Wohnland entscheiden. Auch für Rentner aus EU-Staaten, Studierende und entsandte Arbeitnehmende gibt es Sonderregeln. Zuständig für solche Fragen ist die Gemeinsame Einrichtung KVG oder die Krankenkassenaufsicht des Wohnkantons.

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