Krankenkasse für Kinder und Familien: was Eltern wissen müssen
Klarsicht Ratgeber · Stand 18.09.2026
Bei Familien geht am meisten Geld verloren, weil alle bei derselben Kasse sind, «weil das einfacher ist». Dabei ist die Krankenkasse für Kinder eine eigene Rechnung mit eigenen Regeln. Hier sind die vier Dinge, die Eltern wissen sollten.
1. Kinder haben eine eigene Prämie, und sie ist tief
Bis zum Ende des Jahres, in dem ein Kind 18 wird, gilt die Kinderprämie. Sie liegt meist bei einem Viertel bis einem Drittel der Erwachsenenprämie. Von 19 bis 25 gilt die Prämie für junge Erwachsene, die ebenfalls tiefer ist als die volle Erwachsenenprämie. Ab 26 zahlt man den vollen Tarif. Die Altersklasse wechselt jeweils am 1. Januar nach dem Geburtstag.
Einige Kassen geben ab dem zweiten oder dritten Kind einen zusätzlichen Rabatt. Im Vergleich von Klarsicht sehen Sie einen Hinweis, wenn die günstigste Kasse einen solchen Kindertarif führt. Gerechnet wird mit dem Normaltarif, weil die Bedingungen für den Rabatt nicht in den amtlichen Daten stehen.
2. Kinder dürfen bei einer anderen Kasse sein als die Eltern
Jede Person hat ihren eigenen Vertrag. Die Kasse, die für die Eltern am günstigsten ist, ist es nicht zwingend für die Kinder. Im Vergleich sehen Sie alle Personen zusammen, aber auch die Prämie je Person. Wenn eine andere Kasse bei den Kindern deutlich günstiger ist, lohnt sich die Trennung. Der Preis dafür sind zwei Rechnungen und zwei Versichertenkarten mehr, sonst nichts.
3. Franchise: bei Kindern meist null
Für Kinder gibt es die Franchise-Stufen CHF 0 bis 600. Der Rabatt für eine höhere Franchise ist bei der kleinen Kinderprämie in Franken gering, und Kinder sind öfter beim Arzt, als man denkt. Für die meisten Familien ist die Franchise CHF 0 die richtige Wahl. Erst wenn ein Kind jahrelang nie krank ist, lohnt sich das Nachrechnen.
Gut zu wissen: Der Selbstbehalt für Kinder ist auf CHF 350 pro Jahr begrenzt, halb so viel wie bei Erwachsenen. Und für mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse gilt zusammen höchstens das Doppelte, also CHF 700 Selbstbehalt für alle Kinder.
4. Unfall bleibt drin
Kinder sind nicht angestellt, also auch nicht über einen Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse muss bei Kindern immer eingeschlossen sein. Dasselbe gilt für Studierende ohne Anstellung. Im Vergleich gilt die Einstellung für alle erfassten Personen: Wenn Sie selbst angestellt sind und die Kinder nicht, rechnen Sie einmal mit und einmal ohne Unfall.
Zusatzversicherung: was früh her muss
Bei Kindern ist der Zeitpunkt entscheidend. Zwei Deckungen sollte man abschliessen, solange das Kind gesund ist, weil sie später nicht mehr oder nur mit Vorbehalt zu haben sind:
- Zahnversicherung. Eine Zahnspange kostet zwischen CHF 8'000 und 15'000. Sobald die Zahnärztin eine Fehlstellung feststellt, ist ein Abschluss meist nicht mehr möglich. Mehr zur Zahnversicherung.
- Spitalzusatzversicherung. Für Kinder ist sie günstig, und wer sie hat, behält sie ohne neue Gesundheitsprüfung bis ins Erwachsenenalter. Mehr zur Spitalversicherung.
Viele Gesellschaften nehmen Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn die Anmeldung vor der Geburt oder innerhalb einer kurzen Frist danach erfolgt. Das ist der einfachste Weg zu einer Zusatzversicherung ohne Vorbehalt.